Klaus Fuchs 16. July 2026
Frist bis zum 01.08.2026
Meldung der Verbandsschiedsrichter*innen und der Schiedsrichterbetreuer für das Spieljahr 2026/27
Mit dieser Mitteilung möchten wir Euch gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der geltenden RPS-Schiedsrichterordnung (SRO RPS) an Eure Verpflichtung erinnern, Eure Schiedsrichter*innen namentlich spätestens bis zum 01. August 2026 für das Spieljahr 2026/27 über das bereitgestellte Formular zu melden.
Die Meldung erfolgt über folgenden Link:
Verbandsschiedsrichtermeldung 2026/27
Bitte beachtet, dass für die Anerkennung als Verbandsschiedsrichter*in mindestens die Lizenzstufe E3 (Erwachsenenbereich) beziehungsweise J3 (Jugendbereich) erforderlich ist. Für die Jugend wurde ausschließlich die wU18 und mU18 der Oberliga einbezogen.
Die Anzahl der von jedem Verein zu meldenden Verbandsschiedsrichter*innen richtet sich nach der Anzahl der Mannschaften, für die Verbandsschiedsrichterinnen angesetzt werden. Eine entsprechende Liste findet sich am Ende dieser Mitteilung.
Schiedsrichterbetreuer
Jeder Verein des Hockeyverbandes Rheinland-Pfalz/Saar ist verpflichtet, mind. einen offiziellen Schiedsrichterbetreuer zu benennen. Diese Person dient als zentrale Schnittstelle zwischen Verband und Verein in allen Angelegenheiten des Schiedsrichterwesens (z. B. Kommunikation, Organisation von Aus- und Fortbildungen, Koordination der Einsätze sowie Lizenzverwaltung).
Die Meldung des Schiedsrichterbetreuers ist ebenfalls bis zum 01. August 2026 über folgendes Formular abzugeben:
Hinweis:
Sollte keine Meldung des Schiedsrichterbetreuers bis zum 01.08.2026 erfolgen wird gemäß § 8 Abs. 6 eine Strafe in Höhe von 100,00 EUR verhängt. Diese Regelung wird im Spieljahr 2026/27 konsequent angewendet, da nur so sichergestellt ist, dass jeder Verein über Informationen aus dem Schiedsrichterwesen informiert ist. Sollte die Meldung versäumt werden, wird der Verein an die Abgabe der Meldung erinnert. Verstreicht auch diese Frist erhöht sich die Strafe von 100,0 EUR auf 200,00 EUR.
Um sicherzustellen, dass die Kontaktdaten aktuell sind, wurde bewusst auf die Antwort „Daten wie aus den letzten Jahren“ verzichtet, wir bitten um entsprechendes Verständnis!
Als anrechenbarer Verbandsschiedsrichter*in gilt, wer sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt (gemäß DHB-Lizenzordnung):
- Besitz einer gültigen Schiedsrichterlizenz:
- mindestens E3 (Erwachsene) beziehungsweise J3 (Jugend)
- Jährlich mindestens 10 geleitete Spiele im Erwachsenenbereich (Feld und Halle zusammen)
- Im Jugendbereich mindestens 5 geleitete Spiele oder Turniere
- Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des RPS-Schiedsrichterausschusses
- Absolvierung von 3 Regeltests pro Jahr über die WABE (RPS-Aus- und Bewertungsplattform) beziehungsweise alternativ über die WABE des DHB, sofern dort verfügbar
- Bearbeitung von 80 % der „Videos der Woche“
Weitere Hinweise
- Verbandsschiedsrichter*innen mit einer Erwachsenenlizenz (E-Lizenz) können auch für den Jugendbereich angerechnet werden, sofern diese nicht älter als 28 Jahre sind.
- Schiedsrichter*innen mit einer Jugendlizenz (J-Lizenz) können hingegen nicht für den Erwachsenenbereich berücksichtigt werden.
- Eine unvollständige oder verspätete Meldung kann zu Einschränkungen bei der Schiedsrichteransetzung führen.
Für Rückfragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung und bedanken uns für Eure Unterstützung bei der Sicherstellung eines funktionierenden Spielbetriebs.
Mit sportlichen Grüßen
Hockeyverband Rheinland-Pfalz / Saar
Patrick Seebacher
Schiedsrichterwart
Berechnung für das Spieljahr 2026/27